COMPACT zeigt, was möglich ist…wenn man nicht gegen, sondern für Rassismus steht!

Bildquelle: Flickr “Protestfotografie Dresden”, CC BY-NC 2.0

Am 16. Mai 2024 wurde Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) verboten. Vier Wohnungen wurden von Polizisten gestürmt. Eigentum und Geld in Höhe von rund 15.000 Euro wurden entwendet. Die Medien waren zuvor informiert und bei allen Razzien mit Kamera-Teams vor Ort dabei, um die Show in Szene zu setzen. Alles ohne rechtliche Grundlage, nur basierend auf politischem Willen, auf Lügen, Verdrehungen und Unterstellungen. Verantwortlich: NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) und der Verfassungsschutz NRW. Genau zwei Monate später, am 16. Juli, wurde das rechtsradikale Magazin Compact ebenfalls aufgelöst. Auch hier kam es zu Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen. Verantwortlich war hier das Bundesinnenministerium (BMI) unter Leitung von Nancy Faeser (SPD). Anders als bei PSDU allerdings lösten das Verbot und die offensichtlich rechtswidrige Einbindung der Medien relativ breite Kritik aus, auch in Kreisen, die nichts mit Compact anfangen können.

Eilverfahren vs. Verschleppung

Sowohl PSDU als auch Compact haben gegen ihr Verbot Klage eingereicht und ein Eilverfahren angestoßen: PSDU am 16. Juni, Compact am 24. Juli. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) gab dem BMI 1,5 Wochen Zeit für ein Statement zur Klage gegen das Compact-Verbot. Das Oberverwaltungsgericht NRW gab dem NRW-Innenministerium keinerlei Frist für ein solches Statement. Nach 1,5 Monaten verlangte das NRW-Innenministerium einen weiteren Monat (bis Ende August). Da die verantwortliche Richterin bis Mitte August im Urlaub ist, waren der Behörde zwei weitere Wochen ohnehin sicher, aber vermutlich bekommt sie ihren Wunsch erfüllt, was insgesamt 2,5 Monaten Zeit entspräche. Mittlerweile, nämlich gestern, am 14. August, wurde das Compact-Verbot vom BVerwG per Eilbeschluss ausgehoben – weniger als einem Monat.

Der Vergleich unterstreicht, dass nicht nur das PSDU-Verbot an sich, sondern auch der Umgang mit der Klage dagegen eine Farce und ein Skandal sind!

Rassisten vs. Antirassisten

Der Vergleich zeigt außerdem, dass in diesem Land offenbar mit zweierlei Maß gemessen wird: Ein rechtsradikales Magazin, das seit mindestens zehn Jahren Rassismus gegen Muslime und Geflüchtete verbreitet, offen für die AfD wirbt und Verbindungen zu Neonazis hat, kommt, wenn es verboten wird, nicht nur in den Genuss von kritischer bis solidarischer Öffentlichkeit. Es bekommt auch von Seiten des Gerichts einen schnellen Prozess im eigenen Interesse.

Ganz anders PSDU: Eine Gruppe, die sich gegen Rassismus, Kolonialismus und Apartheid, gegen Besatzung und Genozid, gegen deutsche Beihilfe zur Kriegsverbrechen, gegen Rassismus und Faschismus in Palästina wie in Deutschland gestellt hat. Die sich immer gegen Antisemitismus und Nazi-Faschismus gestellt hat. Eine Gruppe mit offen internationalistischem und antifaschistischem Selbstverständnis. Eine bunte Gruppe, in der sich Menschen mit unterschiedlichsten nationalen, kulturellen, religiösen und politischen Hintergründen zusammengeschlossen haben, politisch aktiv wurden und Kultur und Bildung verbreitet haben. Für all das ist in Deutschland offenbar aktuell kein Platz.

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Palästina Solidarität Duisburg als “Hamas-Unterstützer”?

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Thomas Zmrzly vom Komitee gegen das Verbot von Palästina Solidarität Duisburg (PSDU)