NRW-Innenministerium verschleppt Klage gegen das PSDU-Verbot
Monatelang hat der Verfassungsschutz NRW Informationen gegen Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) gesammelt. Das Ergebnis war ein 60-seitiger Text in Form der Verbotsverfügung gegen PSDU. Ein Text voller politisch motivierter Unterstellungen, Verfälschungen und Lügen.
Zwei Monate lag dieses Machwerk in der Schublade im NRW-Innenministerium, bis es am 16. Mai herausgeholt und PSDU – medial groß in Szene gesetzt – von NRW-Innenminister Reul (CDU) verboten wurde.
Die von dem Verbot und den Durchsuchungen Betroffenen, ihre Unterstützerinnen und Unterstützer, Anwältinnen und Anwälte hatten einen Monat Zeit, gegen diese geballte Ladung an Unrecht anzukämpfen. Einen Monat, um selbst 60 Seiten zu verfassen, in denen sie klar aufgezeigt haben, wie das NRW-Innenministerium manipuliert hat, um ihre Grundrechte mit Füßen zu treten.
Am 16.06. haben die Betroffenen die Klage beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster gegen das Verbot eingereicht. Und sie haben ein Eilverfahren gegen das Verbot angestrebt, weil sie es sich nicht gefallen lassen wollen, untätig zuhause zu sitzen, während in Gaza ein Völkermord mit Unterstützung u. a. der deutschen Bundesregierung stattfindet.
Und nun hat das NRW-Innenministerium erklärt, man brauche noch bis Ende August, um auf die Erwiderung zu antworten, die in der Begründung für das Eilverfahren steht! Ein Ministerium mit hunderten Mitarbeitern, das bereit ist, ungeheure Summen für die Repression gegen die Palästinasolidaritätsbewegung zu verprassen. Ein Ministerium, das mutmaßlich schon seit Oktober 2023, auf jeden Fall aber seit März 2024, also seit 5-10 Monaten zu diesem Fall arbeitet und sich entsprechend vorbereiten konnte. Ein Ministerium, das diesen Fall selber und unprovoziert angestoßen hat.
Zum Verständnis: Das OVG Münster hatte am 18. Juni, direkt nachdem dort die Klage gegen das PSDU-Verbot eingereicht wurde, das NRW-Innenministerium um eine Stellungnahme zu dieser Klage gebeten. Und jetzt will dieses Ministerium 2,5 Monate Zeit bekommen, um auf einen Text zu antworten, den eine kleine Gruppe Leute in einem Monat verfasst hat. Eine Gruppe, von denen niemand je Geld für diesen Fall bekommen hat. Die diesen Kampf in ihrer Freizeit führen müssen. Die nicht angegriffen haben, sondern sich lediglich verteidigen. Die sich nicht monatelang vorbereiten konnten. Die nicht anderen ihre Grundrechte und ihr Eigentum streitig gemacht haben, sondern deren Grundrechte und Eigentum vielmehr umgekehrt verletzt wurden. Bei denen Polizisten zuhause eingedrungen sind. Und die öffentlich als „Antisemiten“ und „Terrorunterstützer“ verunglimpft wurden. Die klar gemacht haben, dass sie nichts mehr wollen, als wieder organisiert als Gruppe laut gegen den Genozid in Gaza aktiv sein zu können.
Ein Zeichen der Schwäche
Wir als Komitee gegen das Verbot von PSDU sind einmal mehr empört über die Dreistigkeit des NRW-Innenministeriums.
Wir sind überzeugt, dass es sich um eine bewusste Verschleppung handelt, damit eine mögliche Wiederherstellung der Legalität von PSDU möglichst spät zustande kommt. Offenbar spekuliert man im NRW-Innenministerium darauf, dass, je länger das PSDU-Verbot gilt, desto stärker der Schaden für die palästinasolidarische Bewegung in Duisburg und NRW ist.
Gleichzeitig zeigt dieses Vorgehen, dass Reul, der Verfassungsschutz und das LKA offenbar wissen, auf welch tönernen Füßen das PSDU-Verbot steht. Womöglich brauchen sie tatsächlich noch mehr Zeit, um noch mehr Lügen zu erfinden, weil ihnen langsam die Phantasie ausgeht. Vielleicht hoffen sie, anhand der bei den Hausdurchsuchungen beschlagnahmten Materialien und digitalen Geräten neue Argumente konstruieren zu können – aber auch das wird misslingen, weil alle Aktivitäten von PSDU legal und öffentlich waren. Vielleicht rechnen sie sogar fest mit einer Niederlage im Eilverfahren und wollen sie so weit wie möglich hinauszögern.
In jedem Fall weisen wir diese Taktik der Repressionsbehörden entschieden zurück! Die Verzögerung ist offensichtlich unverhältnismäßig und sie widerspricht dem Prinzip der Waffengleichheit in juristischen Verfahren. Die leitende Anwältin der Betroffenen hat diese beiden Argumente auch dem OVG NRW gegenüber dargelegt. Die Entscheidung liegt nun bei den Richtern in Münster, ob sie dieser rechtlich äußerst fraglichen Taktik des Innenministeriums einen Riegel vorschieben oder den Behörden und ihrer Unverschämtheit freien Lauf lassen.
Wir bestehen jedenfalls weiterhin darauf: Duisburg hat ein Recht auf Palästinasolidarität. Und zwar jetzt!