Das Verbot

Am 16. Mai 2024 wurde Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) vom NRW-Innenministerium verboten. Zwei der von dem Verbot Betroffenen haben gegen dieses Verbot Klage eingereicht. Wir, vom Komitee gegen das Verbot von PSDU, werden in den kommenden Tagen und Wochen Fakten zu diesem Verbot bekanntgeben, die enthaltenen „Argumente“ darlegen und sie auseinandernehmen.

In diesem ersten Beitrag soll zunächst ein Überblick gegeben werden.

  1. Das Verbot wurde am 18. März 2024 unterzeichnet. Es wurde aber erst am 16. Mai, also zwei Monate später, durchgesetzt. Das Verbot kam damit genau einen Tag, nachdem gegen NRW-Innenminister Reul (CDU) Korruptionsvorwürfe bekannt wurden.

    Außerdem fiel das Verbot in den EU-Wahlkampf. Diese Wahl, aus der die CDU als stärkste und die AfD als zweitstärkste Kraft hervorgingen, markierte bekanntlich einen Rechtsruck in der deutschen Parteienlandschaft. Das PSDU-Verbot ist Teil des rassistischen antipalästinensischen, antiarabischen und antimuslimischen „Sicherheits“-Diskurses, der seit Oktober 2023 in Deutschland massiv vorangetrieben wird.

    Zudem kam das Verbot rund anderthalb Wochen bevor in Duisburg eine große Palästina-Demo stattfinden sollte. Diese war von Gruppen aus ganz NRW unter dem Motto „From the River to the Sea Palestine will be free“ beworben worden. Dieser Slogan wird seit Jahren und vor allem seit Oktober 2023 von Politik und Behörden kriminalisiert, obwohl Gerichte immer wieder bestätigt haben, dass die Parole von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.

  2. Das Verbot wurde laut Reul vom Verfassungsschutz (VS) NRW angestoßen und mit ausgearbeitet. Der VS hat PSDU dafür Spitzel in PSDU eingeschleust und geheimdienstliche Informationen zusammengetragen. Hierzu werden weitere Infos folgen.

  3. Das Verbot und die Begründung umfassen zusammen rund 60 Seiten. Hinzu kommen fast 180 Seiten Anlagen, die als Belege dienen sollen. Darunter ist ein 8 Seiten umfassender „Behördenzeugnis“ (Geheimdienstbericht des VS), die restlichen Seiten sind Screenshots von öffentlichen Posts aus dem Internet, die meisten davon von PSDU.

    Das Verbot zieht dabei Zirkelschlüsse und argumentiert fast ausschließlich politisch: Kritik an Israel ist antisemitisch; PSDU kritisiert Israel; also ist PSDU antisemitisch. Widerstand ist Terrorismus; PSDU unterstützt Widerstand; also ist PSDU für Terrorismus usw.

    PSDU werden keine konkreten Straftaten angelastet und entsprechend wird kaum juristisch argumentiert. Hauptvorwürfe sind: Antisemitismus, Verstoß gegen die Völkerverständigung und damit einhergehend „Verfassungsfeindlichkeit“ sowie „geistige Unterstützung“ der Hamas. Die Verfügung arbeitet durchweg mit Unterstellungen sowie mit Kontaktschuld. Sie enthält faktische Unwahrheiten, die zum Teil gar nicht, zum teil falsch belegt werden. Quellen werden häufig manipulativ und verfälschend zitiert und ein großer Teil der Belege ist formal und/oder inhaltlich fehlerhaft.

    Auf all diese Punkte und noch mehr werden die nächsten Beiträge eingehen.

  4. Die Umsetzung des Verbots ging einher mit Hausdurchsuchungen bei vier Duisburger Palästina-Aktivistinnen und -Aktivisten. Dabei wurden verschiedene Rechte der Betroffenen verletzt. Zum Teil logen die Beamten, provozierten und versuchten, sie einzuschüchtern. Bei den Durchsuchungen wurden keinerlei illegale oder gefährliche Gegenstände sichergestellt. Außerdem wurde das Verbot medial groß in Szene gesetzt. Lest dafür den Bericht auf unserer Website.

[1] https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/luxus-schleuser-spenden-reul-cdu-wahlkampf-100.html

[2] https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-mannheim-5qs4223-from-the-river-to-sea-straflos-hamas-kennzeichen/

[3] https://www.welt.de/politik/deutschland/article251542500/Duisburg-Razzia-gegen-Hamas-Unterstuetzergruppe-vier-Haeuser-durchsucht.html

[4] https://www.psdu-verbot.info/blog/bericht-hausdurchsuchungen-psdu

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