Befangenheit in NRW – Sieg in Berlin

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Wie wir Anfang November in einer Pressemitteilung öffentlich gemacht haben, haben Ahmad und Leon Befangenheitsanträge gegen mehrere Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf eingelegt.[1] Der Hintergrund war, dass insbesondere die Vorsitzende der 18. Kammer, Andrea Houben, in mehrfacher Hinsicht unter Beweis gestellt hatte, dass sie im Fall von Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) und letztlich allem, was mit Palästina zu tun hat, voreingenommen, vorurteilsbeladen und uninformiert ist und – und das ist die Hauptsache – dass sie nicht in der Lage ist, eigene Fehler einzugestehen, sondern sie stattdessen in ihre Rechtsprechung einfließen lässt und noch dazu aggressiv und einschüchternd gegen politisch Andersdenkende agiert.

 

So hatte sie die Hausdurchsuchungsbeschlüsse gegen PSDU unterzeichnet, die teilweise auf vollkommen falschen Tatsachenbehauptungen basierten.[2] Darauf wurde sie auch mehrfach, u. a. in Form einer offiziellen Beschwerde, hingewiesen. Diese Hinweise aber hat sie ignoriert, und stattdessen dieselben Lügen in einem Gerichtsurteil wiederholt, das letztlich nichts mit dem eigentlichen Fall PSDU zu tun hatte.[3] Dabei ging es vor allem um die Behauptung, PSDU habe das Verbot der Hirak Jugendbewegung öffentlich verwendet, das seit dem Samidoun-Verbot vom November 2023 in Deutschland illegalisiert ist. In Wahrheit hatte PSDU ein Foto mit einer Fahne darauf gepostet, auf der eine Faust in den Farben Palästinas zu sehen ist. Diese Faust unterschiedet sich offensichtlich von der Hirak-Faust. Weil wir als Komitee gegen das PSDU-Verbot diese Faust aus Anschauungszwecken ebenfalls gepostet haben, gab die Richterin den Repressionsbehörden den „Hinweis“, dass auch das Komitee angeblich das verbotene Logo benutze. Außerdem hatte sie Ahmad, der als unbeteiligter Zuschauer an einem Gerichtsprozess teilgenommen hatte, vor dem versammelten Saal bloßgestellt, indem sie auf ihn zeigte und seinen vollen Namen nannte.[4]

 

Die Befangenheitsanträge wurden mittlerweile abgelehnt – was leider zu erwarten war, wie die Anwälte den Betroffenen zuvor mitgeteilt haben. Der Grund: Über derlei Anträge entscheiden die jeweiligen Kammern. Mit anderen Worten: Die 18. Kammer des VG Düsseldorf hat entschieden, dass sie bei ihrer eigenen Vorsitzenden „keinerlei Befangenheit feststellen“ könne. Ein Wunder! Dass eine Kammer über die Befangenheit ihrer eigenen Richter entscheidet – also Kollegen über ihre direkten Kollegen, in diesem Fall: über ihre Vorsitzende –, ist in Deutschland normal. Der Skandal ist also nicht PSDU-spezifisch, sondern hat System: Jeder Laie erkennt, dass eine solche Regelung vollkommen unsinnig und für die Beschwerdeführer ungerecht ist. Damit ist auch die Entscheidung zwar juristisch nicht zu beanstanden, aber inhaltlich wertlos. Wir bleiben daher dabei: Richterin Houben ist befangen!

 

Wichtiger Sieg in Berlin

 

Dass nicht alle Richterinnen und Richter in Deutschland alles, was mit Palästina zu tun hat, sofort kriminalisieren, zeigt ein Beispiel aus Berlin: Die dortige Staatsanwaltschaft hatte die Gruppe Thawra aus Hamburg angezeigt, weil auch sie angeblich das Hirak-Logo auf einer Demo in Berlin gezeigt hatte. In Wirklichkeit handelte es sich auch hier um eine stilisierte Faust in den Farben Palästinas, wobei die vier Finger zugleich das arabische Wort „thaura“ (Revolution) bildeten. Das Amtsgericht Tiergarten hatte in erster Instanz geurteilt, dass es sich nicht um das Hirak-Logo handle. Daraufhin legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein und beharrte, dass die Fäuste zumindest „zum verwechseln ähnlich seien“ – jedenfalls aus Sicht einer deutschen, sich auf antipalästinensischem Kriegskurs befindlichen Repressionsbehörde. Das Landgericht Berlin wies auch diese unsinnige Behauptung zurück.[5]

 

Wir beglückwünschen die Freunde und Genossen aus Hamburg, die uns als Komitee und die vom PSDU-Verbot Betroffenen, Ahmad und Leon, bereits mehrfach eingeladen und sich sehr solidarisch gezeigt haben, zu ihrem Sieg! Und wir werden den Kampf gegen Zensur, die Einschränkung von Meinungs- und Vereinigungsfreiheit sowie gegen jede Repression auch in NRW fortsetzen – davon werden uns palästinafeindliche Polizisten, Staatsanwälte und Richterinnen und Richter nicht abhalten!


[1] https://www.psdu-verbot.info/blog/pressemitteilung-des-komitees-gegen-das-verbot-von-palstina-solidaritt-duisburg-zur-befangenheit-einer-dsseldorf-richterin

[2] https://www.psdu-verbot.info/blog/lgen-manipulieren-und-verpfuschen

[3] https://www.psdu-verbot.info/blog/kontaktschuld-wirkt

[4] https://www.psdu-verbot.info/blog/omucj29u273pwxge1e93s3r4173qou

[5] https://www.instagram.com/p/DEaqluKOq1O/?img_index=1

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Clare Daly (ehemalige Abgeordnete des EU-Parlaments) zum Verbot von Palästinasolidarität Duisburg

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Berufsverbot gegen Ahmad!