Bericht zu Hausdurchsuchungen in Duisburg

Image by Franz P. Sauerteig from Pixabay

Am Donnerstag, den 16. Mai, um 6 Uhr morgens wurden in Duisburg vier Wohnungen von vermeintlichen Mitgliedern von Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) durchsucht. Diese Razzien folgten auf das unmittelbar zuvor bekannt gegebene Verbot von PSDU durch das NRW-Innenministerium. Mehr als 50 Polizeibeamte sollen an den Durchsuchungen beteiligt gewesen sein. Außerdem kam ein Spürhund zum Einsatz. Die Durchsuchungen dauerten zwischen 2 und 6 Stunden.

Die Polizei hat Rechte verletzt, gelogen und provoziert

Bei einem palästinensischen Betroffenen drangen die Beamten, ohne zuvor zu klingeln, direkt in die Wohnung ein. Außerdem war auch sein Arbeitsplatz von den Durchsuchungen betroffen. In allen vier Wohnungen wurden zudem sämtliche Zimmer – auch die von Eltern, Kleinkindern und Mitbewohnern – durchsucht. Die Betroffenen wurden dabei nicht über ihr Recht aufgeklärt, bei der Durchsuchung dabei sein zu dürfen. Stattdessen wurden sie alle angewiesen, im Wohnzimmer zu bleiben und dort unter Bewachung gestellt. Als einer der Betroffenen sein Recht einforderte, bei der Durchsuchung aller Zimmer dabei sein zu dürfen, weshalb diese nacheinander zu durchsuchen seien, lehnten die Beamten dies ab mit den Worten ab: Man wolle „nicht den ganzen Tag“ dort bleiben.

 Die Polizei brachte zu allen Razzien sog. „unabhängige Zeugen“ mit. Bei diesen handelte es sich u. a. um Beamte des Landeskriminalamtes (LKA). Einer der Betroffenen verlangte, einen eigenen Zeugen zu benennen. Die Beamten lehnten auch dies mit dem Verweis auf ihre eigenen angeblich „unabhängigen“ Zeugen ab.

Alle Betroffenen wurden unter Druck gesetzt, ihre Passwörter für Laptops und Handys herauszugeben. Ihnen wurde erklärt, dann bekämen sie ihre Geräte schneller wieder. Zudem müssten Handys womöglich aufgebrochen und zerstört werden, um an die Daten zu kommen, wenn sie ihre Passwörter nicht hergäben. Notsituationen, wie anstehende Prüfungen, wurden schamlos ausgenutzt. Auch die Geräte von Ehepartnern wurden entwendet.

Einzelne Beamte versuchten, die Betroffenen einzuschüchtern oder zu provozieren. Andere lachten, während sie eheliche Schlafzimmer durchsuchten und dabei in die intimsten und privatesten Bereiche der Betroffenen eindrangen. Wieder andere erzählten offen, dass sie auf dem Weg zur Razzia Witze gemacht hätten, dass es ja auch Duisburger Polizisten gewesen waren, die den Berliner Palästina-Kongress im April gesprengt hatten. Außerdem wurde einem der Betroffenen, der sich weigerte, irgendetwas zu unterschreiben, das ihm die Beamten vorlegten, fälschlicherweise erzählt, dass „alle drei anderen“ unterzeichnet hätten, um ihn dazu zu bewegen, doch seine Unterschrift herzugeben. Anwaltlichen Beistand hatte lediglich einer der Betroffenen, und zwar erst gut drei Stunden nach Beginn der Durchsuchung.

Rechtswidrige und inszenierte Show

Bei allen Razzien waren zudem die Medien vor Ort, was auf eine von den Behörden angeleierte mediale Inszenierung schließen lässt. Konkret handelte es sich um den WDR, die WAZ und die Springer-Presse, die allesamt bereits in der Vergangenheit extrem einseitig und negativ über PSDU berichtet hatten. Sie fotografierten und filmten z. T. die Häuser und die Verwandten der Betroffenen ab. Teilweise wurden vollständige Namen in Kombination mit Straßennamen und Bildern der Wohnhäuser veröffentlicht, was gegen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verstößt. Fast alle Medien, die über das Verbot berichteten, gaben zudem unhinterfragt die platten Begründungen und Lügen des NRW-Innenministeriums wieder.

Dabei zeigen allein schon die Ergebnisse der Durchsuchungen, dass es sich bei den Razzien gegen PSDU um eine bloße Show handelte: Die Polizei beschlagnahmte nämlich nichts Illegales oder Gefährliches. Sondern vor allem Tausende Flyer und Sticker, ein paar Tausend Euro Bargeld – darunter ein großer Teil Privatvermögen –, mehrere Hände voll Buttons und Pins, mehrere Fahnen und Fahnenstangen, einige Bücher und Broschüren, selbstgemalte Schilder und Plakate, ein paar Kufiyas, eine Lautsprecheranlage und ein Mikrofon, ein Megaphon, einen Pavillon usw. Außerdem Laptops und Computer, Handys, USB-Sticks und MP3-Player. Es gab keinen Sprengstoff, keine Waffen, keine Drogen, keine illegalen Gegenstände.

Damit ist das Ergebnis der Durchsuchung genauso lächerlich wie die Begründung für das PSDU-Verbot.

Bei einem der vier Betroffenen wurde die Sicherstellung der Gegenstände von ihm und seiner Frau bereits vom LKA als rechtswidrig eingestuft und zurückgenommen.

Wir sind überzeugt, dass alle Durchsuchungen rechtswidrig waren, genau wie das Verbot von PSDU. Daher haben wir nicht nur Klage gegen das Verbot, sondern auch Beschwerden und Klagen gegen alle Razzien eingereicht.

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Erklärung der gegen das PSDU-Verbot klagenden Betroffenen

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Dokumente: Die Verbotsverfügung gegen PSDU und die Klage dagegen