Erklärung der gegen das PSDU-Verbot klagenden Betroffenen

Am 18. März 2024 wurde das Verbot von Palästina Solidarität Duisburg unterzeichnet. Ziemlich genau zwei Monate später, am 16. Mai 2024, wurde dieses Verbot vollzogen: In aller Frühe wurden vier Wohnungen von der Duisburger Polizei gestürmt. Uns Betroffenen wurden jeweils eine Verbotsverfügung und ein Durchsuchungsbefehl ausgehändigt. Zu den Durchsuchungen selbst findet sich hier ein Bericht.

Die Umsetzung des Verbots kam einen Tag, nachdem Korruptionsvorwürfe gegen NRW-Innenminister Reul (CDU) öffentlich bekannt wurden. Sie fiel zudem in den Wahlkampf im Vorfeld der EU-Wahlen, aus denen bekanntlich CDU und AfD als die beiden stärksten Parteien in Deutschland hervorgingen. Und sie erfolgte anderthalb Wochen vor einer in Duisburg angekündigten pro-palästinensischen Großdemonstration.

Die Hausdurchsuchungen erfolgten unter Missachtung verschiedener Grundrechte von uns Betroffenen. Zugleich wurden sie medial in Szene gesetzt: Der WDR, die WAZ und die Springer-Presse waren bei den Durchsuchungen vor Ort dabei. Die Berichterstattung war so einseitig, verkürzt und verzerrt, wie wir es seit Oktober letzten Jahres kennen: Das NRW-Innenministerium bzw. der NRW-Verfassungsschutz führten den so unklaren wie unbewiesenen Vorwurf der sog. „geistigen Unterstützung“ der Hamas an. Anstatt dass die Medien ihre Verantwortung ernst nahmen und diese merkwürdige Formulierung hinterfragten, das Vorgehen der Behörden kritisch beleuchteten oder gar die Betroffenen zu Wort kommen ließen, wurden die repressiven Maßnahmen als selbstverständlich und notwendig dargestellt und das Framing der Behörden in der Berichterstattung übernommen. Bei NTV wurde sogar der Nonsens des Landesvorsitzenden des Bundes deutscher Kriminalbeamter in NRW, Oliver Huth, unwidersprochen hingenommen, der allen Ernstes behauptete, die Betroffenen hätten ihr „Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit verwirkt“.

Palästina-Solidarität ist kein Verbrechen!

Diese Behauptung jedoch scheint nicht nur die individuelle Meinung des Herrn Huth zu sein. Auch Herbert Reul hatte gegenüber den Medien wie selbstverständlich erklärt: Die für den 25. Mai von einer Einzelperson angemeldete und von zahlreichen Organisationen in NRW, nicht nur PSDU, beworbene Palästina-Demo in Duisburg falle „natürlich jetzt ins Wasser“. Genau so kam es: Die Behörden verboten nach einer Scharade die Demo kurzerhand, weil man die Anmelderin als „PSDU-nahestehend“ einstufte. Darüber hinaus wurde mir als ehemaligem PSDU-Mitglied seither mehrfach untersagt, an Demonstrationen mit Palästina-Bezug in Duisburg teilzunehmen, und zwar unter Anordnung einer Meldepflicht und unter Androhung von jeweils 500 Euro Strafe. Damit zeigt sich ganz klar, dass man bestrebt ist, das PSDU-Verbot auch auf die weiteren Grundrechte der Betroffenen, nämlich die Versammlungs- und die Meinungsfreiheit auszudehnen.

Überhaupt beweist die schriftliche Begründung für das Verbot, dass es sich um politisch motivierte Repression und um einen krassen Angriff auf die Meinungsfreiheit handelt. Diese Begründung ist vor allem eine Aneinanderreihung von unbelegten Behauptungen und Unterstellungen: Palästina Solidarität Duisburg wurde nicht wegen einem konkreten, nachweisbaren Straftatbestand verboten, sondern wegen seiner politischen Positionen. Weil die Gruppe für die Befreiung Palästinas eingetreten ist und das Recht der Palästinenser auf Widerstand gegen Besatzung, Apartheid und Kolonialismus hochgehalten hat. Daraus erdichteten die Behörden angeblichen Antisemitismus, eine „geistige Unterstützung“ für die Hamas und leiteten daraus ab, dass die Gruppe gegen die Völkerverständigung und damit gegen die Verfassung gearbeitet habe.

Das Gegenteil ist der Fall: Wer für Freiheit und Befreiung auf der ganzen Welt eintritt, ist nicht gegen, sondern für Völkerverständigung! PSDU und die Palästinenser sind genauso wenig die Feinde der Völkerfreundschaft, wie es die Befreiungsbewegungen in Vietnam, Angola, Namibia, Simbabwe oder Südafrika und ihre weltweiten Unterstützer waren. Weder war der ANC terroristisch, noch war die Anti-Apartheid-Bewegung verfassungsfeindlich. Und genauso sind es weder die Palästinenser, von denen heute der Terror in der Region ausgeht, noch hat PSDU in irgendeiner Art gegen das Grundgesetz oder gegen andere geltende Gesetze verstoßen. Vielmehr ist das PSDU-Verbot unvereinbar mit dem Grundgesetz!

Das Verbot von PSDU stützt sich weder auf Fakten noch auf eine juristische Beweisführung. Es stützt sich einzig und allein auf eine politische Argumentation, die davon beseelt ist, alle in Deutschland politisch aktiven Gruppen und Einzelpersonen auf die sog. „Staatsräson“, also die Bedingungslose Solidarität mit Israel und seiner verbrecherischen Politik, einzuschwören. Weil man Gruppen aber in einem liberalen Rechtsstaat nicht einfach verbieten kann, wenn einem die politische Meinung nicht passt, arbeitet die Verbotsverfügung mit – letztlich leicht durchschau- und widerlegbaren – Unterstellungen, Verdrehungen, Manipulationen und Lügen.

Wir sehen uns vor Gericht!

Weil wir überzeugt sind, dass auch die deutschen Gerichte diese Tatsache erkennen, haben wir am vergangenen Wochenende eine Klage gegen das Verbot eingereicht.

Zudem haben wir ein Eilverfahren eingeleitet, denn das PSDU-Verbot ist nicht nur offensichtlich rechtswidrig. Es hindert auch jetzt gerade, ganz akut, Menschen in Duisburg daran, gegen den Genozid in Gaza politisch aktiv zu werden. Diese Menschen – und das schließt uns Betroffene mit ein – können nicht auf ein Gerichtsurteil warten, das vermutlich ein oder mehrere Jahren brauchen wird.

Duisburg hat ein Recht auf Palästina-Solidarität!

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Presseerklärung des Komitees gegen das Verbot von Palästina Solidarität Duisburg

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Bericht zu Hausdurchsuchungen in Duisburg