Das NRW-Innenministerium hat geantwortet!
Rund vier Monate nach dem Verbot von Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) und drei Monate nachdem Klage gegen das Verbot eingereicht wurde, hat das NRW-Innenministerium (IM NRW) endlich Stellung zu seinem skandalösen und rechtswidrigen Vorgehen bezogen.
Zur Erinnerung: Das IM NRW wollte PSDU mutmaßlich schon seit Oktober 2023 verbieten und hat die Gruppe vom Geheimdienst Verfassungsschutz (VS) beobachten und bespitzeln lassen.[1] Nach 5 Monaten hatten sie vermeintlich genug Informationen zusammen, um damit mehr als 60 Seiten mit Vorwürfen gegen PSDU zu füllen. Nachdem die Verbotsverfügung am 16. Mai 2024 bei den Razzien gegen PSDU[2] an die vier von den Hausdurchsuchungen Betroffenen übergeben wurde, hatten diese einen Monat Zeit, Klage gegen das Verbot einzureichen, ein Eilverfahren zu beantragen und dieses zu begründen. Trotz aller Widrigkeiten hielten sie und ihre Anwälte diese Frist ein und nahmen die mehr als 60 Seiten der Verbotsbehörden auf eigenen rund 60 Seiten Stück für Stück auseinander.
Das NRW-Innenministerium mit all seinen Mitarbeitern und seiner monatelangen Vorarbeit beanspruchte 3 Monate, um auf diese Antragsbegründung zu reagieren. Dabei riss das IM NRW mehrfach selbstgestellte sowie vom Gericht vorgegebene Fristen. Zum Vergleich: Im Fall des rechtsradikalen Compact-Magazins hatte das Bundesinnenministerium vom Bundesverwaltungsgericht lediglich anderthalb Wochen bekommen, um ein Statement zur Klage von Compact abzugeben.[3] Nun aber ist die Erwiderung des NRW-Innenministeriums auf die Klage gegen das PSDU-Verbot endlich da. Wir stellen sie, wie schon die Verbotsverfügung,[4] die Klage sowie den Antrag auf Eilverfahren inklusive Begründung[5] und zwei der Durchsuchungsbefehle[6] in Absprache mit den Klägern und ihren Anwälten auf unserer Website zu Verfügung,[7] um der interessierten Öffentlichkeit gegenüber Transparenz herzustellen. Ebenfalls zur Verfügung stellen wir die 23-seitige Erwiderung der Kläger und ihrer Anwältin auf das Statement des IM NRW,[8] die sie – wie zum Beweis, dass es auch schneller geht – innerhalb einer Woche verfasst haben.
Das Wichtigste aus der Erwiderung des NRW-Innenministeriums
1. Das Statement des IM NRW ist 44 Seiten lang. Es ist kaum nachvollziehbar, weshalb das Ministerium derart lang gebraucht hat – 2-3 Tage pro Seite. Vor allem, weil kaum etwas Neues in diesem Dokument steht. Und insbesondere angesichts der Tatsache, dass die Kläger und ihre Anwälte für 60 Seiten rund 30 Tage und für 23 Seiten rund 7 Tage brauchten.
Daher liegt der Schluss nahe, dass es dem NRW-Innenministerium vor allem darum ging, das Eilverfahren möglichst in die Länge zu ziehen. Das mag daran liegen, dass man in der Behörde von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) unsicher ist, das Verfahren zu gewinnen. Vielleicht haben sie auch gehofft, in den während der Razzien entwendeten technischen Geräten irgendetwas zu finden, das sie gegen PSDU verwenden könnten.
2. Inhaltlich konnten die Repressionsbehörden nichts Neues gegen PSDU vorbringen. Und das angesichts der Tatsache, dass sie seit 4 Monaten die Handys, Laptops usw. der vier von den Razzien Betroffenen sowie teilweise weiterer Familienmitglieder beschlagnahmt haben. Das zeigt: PSDU hat nichts Verbotenes, Illegales oder Verwerfliches getan, nichts, worauf man das Verbot, die mit Lügen begründeten Hausdurchsuchungen[9] und die öffentliche Diffamierung als „Terror-Unterstützer“ rechtfertigen könnte.
Viele Wiederholungen
3. Stattdessen wiederholt das NRW-Innenministerium auf den 44 Seiten vor allem seine alten Unterstellungen und Vorwürfe gegenüber PSDU, bekräftigt sie (meist ohne Argumente oder gar Belege), verteidigt seine vielen Falschaussagen und Fehler in der Verbotsverfügung – und wiederholt dabei nicht nur teilweise alte Lügen, sondern verzerrt sogar seine eigenen Aussagen, um sie umzuinterpretieren. Konkret geht es dabei u. a. um folgende Punkte:
a) Das Stören der Völkerverständigung,[10] die Propagierung von „Terrorismus“[11] und die „geistige Unterstützung“ der Hamas[12] durch PSDU.
b) Den „israelbezogenen Antisemitismus“[13] und das Verbreiten antisemitischer Stereotype[14] durch PSDU.
c) Die „Hamasifizierung“ des palästinensischen Widerstands, indem das NRW-Innenministerium krampfhaft darauf besteht, dass der palästinensische Nationalheld Izz ad-Din al-Qassam quasi das „Eigentum“ der Hamas sei, und dass der Begriff „muqawama“ (arab.: Widerstand) als faktisches „Symbol“ der Hamas (und der Hisbollah) zu werten sei.[15]
d) Das IM NRW bestreitet, das Konstrukt der Kontaktschuld in der Verbotsverfügung verwendet zu haben[16] – nur um es dann erneut und in noch offensichtlicherer Art anzuwenden: So will es in der Erwiderung beweisen, dass PSDU Gewalt propagiert habe, indem es darauf verweist, dass die Gruppe an einem Festival eines in Deutschland eingetragenen Vereins teilgenommen hatte, dem sie – wiederum ohne Beweis – vorwerfen, Gewalt zu befürworten.[17] Wie es in der Erwiderung der Kläger richtig heißt: Wenn das keine Kontaktschuld ist, dann existiert das Konzept gar nicht.
e) Die vielen Formfehler, Manipulationen und Falschaussagen in der Verbotsverfügung[18] bezeichnet das NRW-Innenministerium kurzerhand als „kleinere – vermeintliche – Ungenauigkeiten“.[19] Trotzdem sieht es sich gezwungen, auf sie im Einzelnen einzugehen. Dabei stellt sich allerdings zum einen heraus, dass bis auf 2 der mind. 29 angeführten Fehler tatsächlich alle kritisierten Aussagen aus der Verbotsverfügung grob fehlerhaft belegt waren.[20] Und zum anderen greift das IM NRW nun erneut zu seinem beliebten Werkzeug, Aussagen aus dem Kontext zu reißen, um sie in seinem Sinne umzuinterpretieren – nur eben macht es das nun mit eigenen Sätzen, damit sie doch als korrekt erscheinen.
Neu: „3D-Test“, „antisemitische Juden“ usw.
4. Neue Aspekte finden sich lediglich auf der argumentativen Ebene:
a) Die der Verbotsbegründung zugrunde liegende unwissenschaftliche IHRA-Definition[21] wird nun durch den noch unwissenschaftlicheren sog. „3D-Test“ ergänzt. Dazu folgt bald ein eigener Text.
b) Da in der Begründung für das Eilverfahren darauf aufmerksam gemacht wurde, dass PSDU Kontakt zu verschiedenen jüdischen und auch israelischen Organisationen und Einzelpersonen hatte, ging das NRW-Innenministerium auf eine einzige dieser Gruppen ein, und zwar auf die Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost e. V. Der international aktiven jüdischen Organisation warf das Ministerium kurzerhand Antisemitismus vor.[22] Auch hierzu wird es bald mehr geben.
c) Nachdem bereits in der Verbotsverfügung eine Verbindung zwischen den palästinasolidarischen Aktivitäten von PSDU mit dem rechtsradikalen Anschlag von Halle konstruiert worden war,[23] verstieg sich das NRW-Innenministerium nun auch noch zu Vergleichen von PSDU mit der rechten QAnon-Bewegung und der AfD. Dazu folgt bald ebenfalls ein Text.
d) Besonders wichtig scheint es dem NRW-Innenministerium zu sein, PSDU die „geistige Unterstützung“ für die Hamas, von der in der Verbotsverfügung so viel die Rede ist,[24] nachzuweisen. Als „Beweis“ werden verschiedene Punkte angeführt: Zum einen die Tatsache, dass PSDU die Einstufung der Hamas als „terroristisch“ und ihr Betätigungsverbot für die Bundesrepublik kritisierte. Derartige Kritiken an gültigen Rechtszuständen sind aber zweifelsfrei von der Meinungsfreiheit gedeckt – andernfalls könnten auch geltende Gesetze nicht geändert werden. Dass die Ablehnung eines Verbots einer Organisation nicht als Propaganda für diese verstanden werden darf, wurde zudem bereits 2004 vom Bundesverfassungsgericht klargestellt.[25] Zum anderen ist das Ministerium bemüht, seine Sicht auf die Hamas (als „terroristische“, „extremistische“, „antisemitische“ Organisation) und auf den palästinensischen Widerstand insgesamt (jeder Gewaltakt ist „illegal“ und „terroristisch“, Nationalhelden und Begriffe „gehören“ der Hamas) als einzig gültige festzuschreiben. Statt dabei auch nur einen einzigen Beleg anzuführen, werden einfach unbelegte und faktisch falsche Floskeln wie: „es ist unstrittig, dass“ oder auch „dabei ist wissenschaftlich unstrittig, dass …“ genutzt. In ihrer Erwiderung weisen die Kläger und ihre Anwältin allerdings unter Verweis auf zahlreiche Wissenschaftler und auf Fakten an allen möglichen Stellen nach, dass diese Fragen mindestens strittig und die Behauptungen des IM teilweise völlig aus der Luft gegriffen sind.
Ironischerweise will das Innenministerium auch die Tatsache, dass PSDU und die Kläger darauf bestehen, dass nicht einfach Unwahrheiten über die Hamas verbreitet werden, gegen die Gruppe verwenden. Es mache „keinen Sinn“, dass PSDU einerseits behaupte, keine „Hamas-Unterstützergruppe“ zu sein, und andererseits darauf bestehe, dass die Hamas nicht verteufelt werde.[26] Mit anderen Worten: Jedem, der sich sachlich mit diesem Thema beschäftigt, kann vorgeworfen werden, diese zu unterstützen. Würde diese Logik des NRW-Innenministeriums von den Gerichten bestätigt, würde dies das Ende nicht nur der Meinungs-, sondern auch der Wissenschaftsfreiheit bedeuten.
Was sie weglassen: Apartheid, Kolonialismus, Gaza-Genozid
5. Interessant ist nicht nur, was das NRW-Innenministerium an Unsinnigkeiten wiederholt oder neu einbringt, sondern auch was sie stillschweigend fallen lassen:
a) Das Wort Apartheid, für das PSDU in der Verbotsverfügung Antisemitismus angedichtet wurde,[27] fällt in der Erwiderung gar nicht mehr.
b) Auch auf den Vorwurf von PSDU, Israel sei ein Kolonialstaat,[28] geht das IM NRW nicht mehr ein.
c) Und schließlich verleugnen die Behörden auch den Genozid in Gaza nicht mehr, nachdem sie PSDU zuvor vorgeworfen hatten, mit dieser Formulierung Israel zu „diffamieren“.[29] Stattdessen versteifen sie sich nun darauf, dass PSDU den Begriff Völkermord in einem Post auch auf die Zeit vor dem 7. Oktober 2024 angewandt hatte.[30] Allerdings war diesbezüglich schon in der Antragsbegründung darauf verwiesen worden, dass die Zeit seit der Nakba 1948 durchaus als „schleichender Genozid“ bezeichnet werden kann und von Wissenschaftlern auch so bezeichnet wird.[31]
Selbstentlarvung
6. Tatsächlich ist die Erwiderung des IM NRW vor allem deshalb spannend, weil es sich in mehrfacher Weise selbst entlarvt:
a) Das NRW-Innenministerium gibt zu, dass es keinerlei Äußerungen von PSDU gab, die sich gegen Juden gerichtet haben.[32] Zugleich behauptet es, es kenne nur eine einzige Publikation von PSDU, in der sich die Gruppe explizit gegen Antisemitismus gerichtet habe, und zwar den Grundkonsens von PSDU.[33] Hier könnte man einhaken und fragen, wie häufig sich jemand, der sich nie antisemitisch geäußert hat, eigentlich explizit gegen Antisemitismus äußern muss, damit dies aus Sicht der Behörden „gültig“ ist? Allerdings führt die Erwiderung des IM NRW selbst eine weitere Publikation an, in der PSDU sich explizit gegen Antisemitismus ausgesprochen hat, und zwar einen Offenen Brief gegen Rassismus an der Ruhr-Universität Bochum.[34] Dadurch straft sich das Ministerium in seinem eigenen Text lügen. Darüber hinaus wurden bereits in der Antragsbegründung zahlreiche Beispiele für Äußerungen von PSDU gegen Antisemitismus angeführt.[35]
b) Schon in der Verbotsverfügung wurde deutlich, dass das NRW-Innenministerium nicht nur jegliche Kritik an Israel als Antisemitismus wertet. Sondern dass es sich viel mehr eindeutig (rechts-)zionistische Narrative angeeignet hat: So werden dort die seit 1967 völkerrechtswidrig besetzten Gebiete als „umstrittene Gebiete“ bezeichnet. Außerdem wurde auch das von der UNO garantierte Rückkehrrecht der Palästinenser als antisemitisch bezeichnet, weil es den „demographischen Charakter“ Israels gefährde.[36] Letzteres wird im neuen Statement des IM NRW erneut aufgegriffen und unterstrichen: So wird einfach behauptet, dass Juden in den letzten 2000 Jahren überall unterdrückt und verfolgt worden seien und die Lehre daraus sei, dass es einen Staat mit jüdischer Mehrheit geben müsse.[37] Diese auf einer bloßen – der Weltgeschichte kaum gerecht werdenden – Behauptung aufbauende These philosophischen Charakters entspricht den wesentlichen ideologischen Grundlagen des Zionismus.
Es ist wohl kaum nötig, extra zu betonen, dass weder der Zionismus als Ideologie noch die Demographie Israels zum Schutz- und Aufgabenbereich des VS, des NRW-Innenministeriums oder irgendeiner anderen deutschen Behörde gehören. Im Gegenteil: Der Zionismus ist kaum mit einer sich als freiheitlich-demokratisch verstehenden Grundordnung vereinbar. Und wenn deutsche staatliche Stellen sich mit „demographischen Fragen“ beschäftigen, erinnert das unweigerlich an dunkelste Zeiten deutscher Geschichte.
c) Dass das NRW-Innenministerium seine eigene, klar pro-israelische Sicht auf den Palästinakonflikt zur einzig gültigen und alle anderen für antisemitisch erklären will, hat die PSDU-Verbotsverfügung bereits deutlich gemacht. In der Erwiderung gesteht das IM allerdings offen ein, dass es den Umstand, dass PSDU anderen „einen Diskurs über den Palästina-Israel-Konflikt aufzuzwängen“ versucht habe, als „bewusste Störung“ einstufte.[38] Mit anderen Worten: PSDU habe die verfassungsmäßige Grundordnung, die Völkerverständigung und die öffentliche Sicherheit gestört, weil es die öffentliche Meinung durch Diskussionen beeinflussen wollte. Damit entlarvt sich das NRW-Innenministerium wieder einmal selbst als offen demokratie- und verfassungsfeindlich.
d) Während die Erwiderung des Innenministeriums in Bezug auf den Vorwurf, PSDU habe die Völkerverständigung gestört, inhaltlich lediglich alte, weiterhin unbelegte Unterstellungen (Antisemitismus, Terror-Unterstützung) wiederholt, legt es dankenswerterweise seine vermeintliche juristische Grundlage offen: Es beruft sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2004. Blöderweise heißt es dort: „Ein Verein richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 VereinsG i.V.m. Art. 9 Abs. 2 GG, wenn er durch finanzielle Zuwendungen über einen langen Zeitraum und in beträchtlichem Umfang eine Gruppierung unterstützt, die Gewalt in das Verhältnis von Völkern hineinträgt, und wenn die dadurch eintretende Beeinträchtigung des friedlichen Miteinanders der Völker von einem entsprechenden Willen des Vereins getragen ist.“[39] Davon kann im Fall von PSDU aber nicht die Rede sein – und ist es auch nicht. Das heißt, das NRW Innenministerium beruft sich auf ein Gerichtsurteil in einem völlig anders gelagerten Fall und versucht mit diesem Trick, einen Präzedenzfall zu schaffen, bei dem eine Organisation allein aufgrund ihrer politischen Meinung verboten wird.
Kleinreden
7. Schließlich bemüht sich das NRW-Innenministerium, die Folgen des PSDU-Verbots klein zu reden. Dabei behauptet es, dass die Betroffenen sich ja weiterhin „für ein Ende des Krieges und die palästinensische Bevölkerung generell“ einsetzen könnten.[40] Da das Verbot von PSDU aber explizit damit begründet wurde, dass die Gruppe sich für eine Ein-Staat-Lösung aussprach, den Siedlerkolonialismus und die Apartheid in Palästina und den Genozid in Gaza anprangerte, das Recht der Palästinenser auf Widerstand betonte und für das friedliche Mittel des Boykotts warb, ist diese Behauptung nicht haltbar.
Außerdem behauptet es, dass das Interesse von PSDU ein privates und das PSDU-Verbot ein öffentliches Interesse sei – womit es die eigene politische Agenda kurzerhand zur öffentlichen Meinung und zum allgemeinen Interesse der Bevölkerung in Deutschland erklärte. Eine Behauptung, die sich allein anhand von Umfragen zur Haltung der Deutschen zum Völkermord in Gaza nicht halten lässt.[41] Vor allem aber gibt es ein öffentliches Interesse, dass die Grundrechte auf Vereinigungs- und Meinungsfreiheit nicht willkürlich von den Behörden eingeschränkt werden.
Solidarität wirkt!
Wie schon in einem Bericht dargelegt, verfolgen die Behörden die Aktivitäten des Komitees gegen das Verbot von PSDU aufmerksam.[42] Das gilt auch für die Solidarisierung mit PSDU bzw. die Kritik am PSDU-Verbot: So weist das NRW-Innenministerium auf den Hashtag #WirsindallePSDU hin und nimmt ihn als Hinweis, dass PSDU eine hohe Reichweite (gehabt) habe und zu „befürchten“ sei, dass sich diese noch weiter erhöht, wenn das Verbot aufgehoben wird. Mit anderen Worten: Die Solidarität wirkt! Sie wird gesehen und sie übt Druck auf die Behörden aus!
Lesen, lesen, lesen …
Uns ist bewusst, dass die wenigsten die Zeit und Energie haben, sich 60 Seiten Verbotsverfügung, 60 Seiten Klage, Antrag und Antragsbegründung, 44 Seiten Erwiderung und 23 Seiten Erwiderung auf die Erwiderung durchzulesen. Nicht zuletzt deshalb ist es eine so wichtige Aufgabe des Komitees, die wichtigsten Aspekte aus den Dokumenten herauszufiltern und in allgemein verständliche, möglichst kurze Texte zu übertragen.[43]
Trotzdem können wir allen, die besorgt sind, selbst mit Verboten konfrontiert zu werden, die palästinasolidarisch aktiv sind, die in Kontakt mit PSDU, aber auch mit Samidoun und/oder BDS standen bzw. stehen, die sich für die Verteidigung der Grundrechte in diesem Land einsetzen und die sich für juristische Kämpfe interessieren, nur raten, sich die Dokumente selbst durchzulesen.
Insbesondere der neueste „Schlagabtausch“ zwischen dem NRW-Innenministerium und den Klägern in Form der beiden Erwiderungen wird für uns nicht mehr so leicht in Infotexten zu vermitteln sein. Daher die dringende Empfehlung, sich zumindest die 23-seitige Erwiderung[44] anzuschauen, die sich aufgrund der vorbildlich belegten Verweise und Querverweise (ganz im Gegensatz zu dem Text des IM NRW) gut eignet, Argumente nachzuvollziehen, Belege zu prüfen und einzelne Aspekte in den anderen Dokumenten nachzuschlagen.
[1] https://www.psdu-verbot.info/blog/verfassungsschutz-vs-psdu
[2] https://www.psdu-verbot.info/blog/bericht-hausdurchsuchungen-psdu
[3] https://www.psdu-verbot.info/blog/compact-zeigt-was-mglich-istwenn-man-nicht-gegen-sondern-fr-rassismus-steht
[4] https://static1.squarespace.com/static/6666a7a4f7f14d12804609d1/t/6671d2473117cf236dcbb474/1718735447349/Verbotsverf%C3%BCgung-PSDU-geschw%C3%A4rzt.pdf
[5] https://static1.squarespace.com/static/6666a7a4f7f14d12804609d1/t/6671e5dda3552f2615947a3f/1718740447145/Klage-Eilverfahren-gegen-Verbot-PSDU.pdf
[6] https://static1.squarespace.com/static/6666a7a4f7f14d12804609d1/t/66eabcebe25a6d399903a8d0/1726659824884/Durchsuchungsbeschluss-1.pdf und https://static1.squarespace.com/static/6666a7a4f7f14d12804609d1/t/66eabd0cd6d9bd58a9ce4fdd/1726659857162/Durchsuchungsbeschluss-2.pdf
[7] https://www.psdu-verbot.info/s/Erwiderung_NRW-Innenministerium.pdf
[8] https://www.psdu-verbot.info/s/Erwiderung-PSDU_Geschwarzt.pdf
[9] https://www.psdu-verbot.info/blog/lgen-manipulieren-und-verpfuschen
[10] https://www.psdu-verbot.info/blog/psdu-gegen-vlkerverstndigung
[11] https://www.psdu-verbot.info/blog/nrw-innenministerium-vs-vlkerrecht
[12] https://www.psdu-verbot.info/blog/psdu-als-hms-unterstutzer
[13] https://www.psdu-verbot.info/blog/israelbezogener-antisemitismus
[14] https://www.psdu-verbot.info/blog/antisemitische-narrative
[15] https://www.psdu-verbot.info/blog/die-hamasifizierung-des-palstinensischen-widerstands
[16] https://www.psdu-verbot.info/blog/lboy2zigru07d71gikypmt0u9maqkq
[17] Erwiderung NRW-Innenministerium S. 10
[18] https://www.psdu-verbot.info/blog/lgen-manipulieren-und-verpfuschen
[19] Erwiderung NRW-Innenministerium S. 17
[20] https://www.psdu-verbot.info/s/Erwiderung-PSDU_Geschwarzt.pdf S. 17 ff.
[21] https://www.psdu-verbot.info/blog/israelbezogener-antisemitismus
[22] Erwiderung NRW-Innenministerium S. 9 f.
[23] https://static1.squarespace.com/static/6666a7a4f7f14d12804609d1/t/6671d2473117cf236dcbb474/1718735447349/Verbotsverf%C3%BCgung-PSDU-geschw%C3%A4rzt.pdf Blatt 63
[24] https://www.psdu-verbot.info/blog/psdu-als-hms-unterstutzer
[25] BVerfG 1 BvR 605/04
[26] https://www.psdu-verbot.info/s/Erwiderung_NRW-Innenministerium.pdf S. 21.
[27] https://www.psdu-verbot.info/blog/apartheid-und-kolonialismus
[28] https://www.psdu-verbot.info/blog/apartheid-und-kolonialismus
[29] https://static1.squarespace.com/static/6666a7a4f7f14d12804609d1/t/6671d2473117cf236dcbb474/1718735447349/Verbotsverf%C3%BCgung-PSDU-geschw%C3%A4rzt.pdf Blatt 53
[30] https://www.psdu-verbot.info/s/Erwiderung_NRW-Innenministerium.pdf S. 18
[31] https://static1.squarespace.com/static/6666a7a4f7f14d12804609d1/t/6671e5dda3552f2615947a3f/1718740447145/Klage-Eilverfahren-gegen-Verbot-PSDU.pdf S. 18
[32] https://www.psdu-verbot.info/s/Erwiderung_NRW-Innenministerium.pdf S. 15
[33] https://www.psdu-verbot.info/s/Erwiderung_NRW-Innenministerium.pdf S. 9
[34] https://www.psdu-verbot.info/s/Erwiderung_NRW-Innenministerium.pdf S. 9 Der Offene Brief ist hier zu finden: https://diak.org/2023/10/06/offener-brief-an-die-ruhr-universitat-bochum/
[35] https://static1.squarespace.com/static/6666a7a4f7f14d12804609d1/t/6671e5dda3552f2615947a3f/1718740447145/Klage-Eilverfahren-gegen-Verbot-PSDU.pdf S. 19 f.
[36] https://www.psdu-verbot.info/s/Erwiderung_NRW-Innenministerium.pdf S. 14
[37] https://www.psdu-verbot.info/s/Erwiderung_NRW-Innenministerium.pdf S. 19
[38] https://www.psdu-verbot.info/s/Erwiderung_NRW-Innenministerium.pdf S. 42
[39] BVerwG 6 A 10.02
[40] https://www.psdu-verbot.info/s/Erwiderung_NRW-Innenministerium.pdf S. 44
[41] https://www.fr.de/politik/umfrage-mehrheit-der-deutschen-kein-verstaendnis-fuer-militaerisches-vorgehen-israel-gazastreifen-hamas-93108876.html, https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/berichterstattung-gaza-100.html
[42] https://www.psdu-verbot.info/blog/kontaktschuld-wirkt
[43] https://www.psdu-verbot.info/blog/category/Infotexte+zu+Verbot+und+Klage
[44] https://www.psdu-verbot.info/s/Erwiderung-PSDU_Geschwarzt.pdf