Richterin droht Komitee gegen das PSDU-Verbot

Quelle: www.pixabay.com / Künstler: Gerd Altmann

Wie bereits berichtet, fanden am 25.9.2024 vor der 18. Kammer des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts zwei Verfahren statt, in denen es um die Verbote von Parolen, darunter jeweils „From the River to the Sea Palestine will be free“, ging. In dem Gerichtsprozess ging es letztlich nicht um den Inhalt der Parole. Stattdessen wurde mittels Kontaktschuld[1] konstruiert, dass die Parolen in den beiden verhandelten Fällen richtigerweise durch die Polizei verboten worden seien, und zwar, weil beide Versammlungen in irgendeiner Weise mit PSDU zu tun gehabt hätten.[2]

 

Wie ebenfalls berichtet, war die Vorsitzende Richterin, Andrea Houben, dieselbe, die die auf offenen Lügen basierenden[3] Durchsuchungsbeschlüsse gegen Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) unterzeichnet hat. Auch haben wir berichtet, dass die Richterin die Arbeit und die Website vom Komitee gegen das PSDU-Verbot aufmerksam verfolgt. Ebenfalls war ihr bewusst, dass wir als Komitee die Tatsache kritisiert haben, dass sie die Razzien gegen PSDU abgesegnet hatte. Sie hat sich davon aber offenbar in keiner Weise beeindrucken lassen, denn in ihrer Urteilsbegründung hat sie sich selbst vollumfänglich auf das PSDU-Verbot bezogen, obwohl ihr bewusst sein muss, dass gegen dieses Verbot eine Klage läuft.

 

Eine sehr fragwürdige Szene während des Prozesses haben wir allerdings bislang außen vor gelassen: Ahmad Othman, einer der Kläger gegen das Verbot von PSDU, war als Zuschauer bei beiden Prozessen zugegen. Während des zweiten Prozesses wies die Vorsitzende Richterin Houben für alle im Saal vernehmlich auf seine Anwesenheit hin. Ahmad ist keine Person des öffentlichen Lebens und er war nicht am Prozess beteiligt. Ihn auf diese Weise vor einer Menschenmenge vorzuführen, ist ein weiteres Zeugnis dafür, wie unbedarft die Behörden mit den personenbezogenen Daten von Privatpersonen umgehen.[4] Und insbesondere wirft dieses Verhalten ein weiteres schlechtes Licht auf die Vorsitzende Richterin.

 

Wir haben uns entschlossen, dies öffentlich zu machen, weil nun ein weiteres Fehlverhalten der Richterin Houben hinzukommt. Uns liegt nämlich die schriftliche Urteilsbegründung eines der beiden Verfahren vom 25.9.2024 vor. Darin wiederholt die Richterin einerseits zwei der öffentlichen Lügen, auf deren Grundlage sie selbst die Hausdurchsuchungen gegen PSDU legitimiert hat: Erstens, dass es ein „konspiratives Treffen“ am 7.12.2023 zwischen Samidoun und PSDU gegeben habe, und zweitens, dass PSDU im April 2024 das durch das Samidoun-Verbot kriminalisierte Symbol der Hirak-Jugendbewegung verbreitet habe.[5] Diesen Absatz in der Urteilsbegründung hat die Richterin wortwörtlich aus ihren eigenen rechtswidrigen Durchsuchungsbefehlen herauskopiert.[6]

 

Zum anderen – und das war ausschlaggebend – wirft die Richterin nun auch noch dem Komitee gegen das PSDU-Verbot vor, eben dieses angebliche Hirak-Symbol ebenfalls zu verbreiten. Sie schreibt: „Lediglich ergänzend wird darauf hingewiesen, dass auch das heutige „Komitee gegen das PSDU-Verbot“ auf seiner Internetseite dieses Kennzeichen weiterhin nutzt.“[7] Die Quelle, auf die sie sich dabei stützt, ist ausgerechnet jener Text auf der Seite des Komitees, in dem der Richterin nachgewiesen wird, dass sie die Polizei aufgrund von Lügen zu den Betroffenen nach Hause geschickt hat.[8]

 

Da das Komitee nicht Gegenstand des Verfahrens war und der zitierte Satz überflüssig („lediglich ergänzend“) ist, ist klar, was dieser Hinweis bedeuten soll: Er ist als Drohung der Richterin gegen das Komitee und als Fingerzeig für den Duisburger Staatsschutz, das Komitee mit Repression zu überziehen, zu verstehen. Denn sie erhebt den Vorwurf, wir würden verbotene Symbole verbreiten. Symbole, für die es bereits Hausdurchsuchungen in Duisburg gegeben hat. Von ihr selbst angeordnet. Damit ist offensichtlich: Die Richterin Houben ist nicht nur inkompetent, fällt auf Lügen basierende Urteile und ist nicht bereit, dies kritisch zu reflektieren oder gar einzugestehen. Sie ist auch zutiefst befangen. Sie sollte keinerlei Urteile mehr im Zusammenhang mit PSDU, mit dem Komitee oder Palästinaaktivitäten allgemein fällen dürfen.


[1] https://www.psdu-verbot.info/blog/lboy2zigru07d71gikypmt0u9maqkq

[2] https://www.psdu-verbot.info/blog/kontaktschuld-wirkt

[3] https://www.psdu-verbot.info/blog/lgen-manipulieren-und-verpfuschen

[4] https://www.psdu-verbot.info/blog/einschchterungsversuche-durch-zionistische-gruppen

[5] Auf beide Lügen wird hier eingegangen: https://www.psdu-verbot.info/blog/lgen-manipulieren-und-verpfuschen

[6] https://www.psdu-verbot.info/s/Durchsuchungsbeschluss-1.pdf und https://www.psdu-verbot.info/s/Durchsuchungsbeschluss-2.pdf

[7] Urteil des BVerwG Düsseldorf vom 25.9.2024.

[8] https://www.psdu-verbot.info/blog/lgen-manipulieren-und-verpfuschen

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