Zweite Pressemitteilung des Komitees gegen das Verbot von Palästina Solidarität Duisburg zur Befangenheit einer Düsseldorf Richterin
Im vergangenen Juni haben wir uns als Komitee gegründet, um politisch gegen das skandalöse Verbot der Gruppe Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) vorzugehen und die Betroffenen in ihrem juristischen Kampf zu unterstützen. Seither haben wir zahlreiche Texte und auch einige Videos veröffentlicht sowie Veranstaltungen, Infostände und Versammlungen durchgeführt.
Allerdings haben wir uns bislang erst ein Mal, nämlich unmittelbar nach unserer Gründung, explizit an die Presse gewandt. Das tun wir nun erneut, um auf zweierlei aufmerksam zu machen bzw. hinzuweisen:
1. Die Kläger gegen das Verbot von PSDU, Leon und Ahmad, haben Befangenheitsanträge gegen die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf gestellt. Die vorsitzende Richterin Houben hat aus Sicht der Betroffenen, ihrer Anwälte und des Komitees hinlänglich unter Beweis gestellt, dass sie in vielfacher Hinsicht befangen ist und nicht vor persönlichen Angriffen und Einschüchterungen gegen Personen und Organisationen zurückschreckt, die ihr missfallen.
So hat sie nicht nur die Razzien vom 16. Mai 2024, die auf offensichtlichen Lügen basierten, abgesegnet.[1] Sie hat sich auch von der Beschwerde gegen diese Hausdurchsuchungsanordnungen und die dabei eingebrachten Hin- und Beweise, dass diese auf eindeutigen Unwahrheiten basierten, in keiner Weise beeindrucken lassen: Im Gegenteil hat sie diese Lügen sogar in Gerichtsurteile gegenüber Dritten wortwörtlich eingefügt. Weiter hat sie Ahmad, der bei einem Gerichtsverfahren als Zuschauer anwesend war, vor allen Beteiligten und Zuschauern und mit vollem Namen bloßgestellt. Und schließlich hat sie es sich nicht nehmen lassen, das Komitee gegen das PSDU-Verbot zu bedrohen bzw. die Polizei unter Verwendung einer der o. g. Lügen darauf „hinzuweisen“, dass das Komitee angeblich ein verbotenes Symbol öffentlich verbreitet habe.[2]
2. Aufgrund der letztgenannten Tatsache rechnen wir als Komitee damit, dass wir infolge der Hetze der Richterin Houben gegen uns als nächste von polizeilicher Willkür und Repression betroffen sein werden.
Wir erklären dazu zwei Dinge:
Erstens: Wir erleben seit mittlerweile über einem Jahr, wie Grundrechte und Gewaltenteilung in diesem Land durch die Exekutive geschleift werden. Glücklicherweise gibt es einige Richterinnen und Richter, die dieses Spiel nicht mitspielen und die schlimmsten Exzesse dieser wildgewordenen Exekutive durch Gerichtsurteile wieder einfangen. Richterin Houben dagegen hat sich vollkommen anders positioniert: Sie segnet derlei Angriffe auf unsere Grundrechte nicht nur ab, sie wirkt proaktiv daran mit, indem sie eben diese Exekutive auf Personen und Gruppen hetzt, die unsere Grundrechte gegen derlei Angriffe verteidigen. Damit ist sie aktiv am Abbau unserer Grundrechte wie auch an der Gewaltenteilung beteiligt.
Zweitens: Wir lassen uns durch die Drohungen der Richterin Houben genauso wenig einschüchtern wie durch die Repression und Gewalt der Polizei, durch die Hetze der Mainstream-Medien oder durch die Einschüchterungsversuche zionistischer Rassistengruppen.[3] Wir stehen weiter ein für die Verteidigung unserer demokratischen Grundrechte, für Solidarität gegen Willkür und Repression und für einen gerechten Frieden im Nahen Osten.