Erstes Verfahren gegen Leon Wystrychowski eingestellt!
Wie die Staatsanwaltschaft Düsseldorf in einem Schreiben mitteilte, hat sie ein Ermittlungsverfahren wegen „Volksverhetzung u. a.“ gegen Leon eingestellt. Worin genau der Vorwurf bestand, teilte die Staatsanwaltschaft nicht mit. Auf Nachfrage gab sie lediglich an, dass die Anzeige im Oktober 2023 gestellt worden und der Tatort unbekannt sei, was darauf hindeutet, dass es entweder um das Verbreiten eines Posts oder aber um eine gefilmte und ins Internet gestellte Äußerung geht.
Erste Einstellung von vielen
Gegen Leon laufen zahlreiche Anzeigen wegen angeblicher „Volksverhetzung“, „Billigung von Straftaten“, Nutzung vermeintlicher „Kennzeichen“ verbotener Organisationen[1] etc. In der Regel geht es dabei um die Parole „From the River to the Sea Palestine will be free“, den Ausruf „Yalla Intifada!“ oder die Nutzung der Begriffe „Genozid“ und „Völkermord“.
Für „From the River to the Sea Palestine will be free“ und „Von Duisburg bis nach Gaza Yalla Intifada“ war Leon am 10. April 2024 in erster Instanz wegen angeblicher „Billigung von Straftaten“ vor dem Duisburger Amtsgericht von einem offensichtlich befangenen Richter verurteilt worden.[2] Ein ähnliches Urteil gab es später in Berlin,[3] während es aus Mannheim mittlerweile zwei sehr gut begründete Gerichtsentscheidungen gibt, weshalb beide Aussprüche von der Meinungsfreiheit gedeckt und nicht verboten sind.[4] Auch die Nutzung von „Genozid“ und „Völkermord“ ist eindeutig legal, wird aber von der Polizei trotzdem immer wieder kriminalisiert, unterbunden und angezeigt.
Wir rechnen daher damit, dass nicht nur das skandalöse Urteil gegen Leon vom 10. April in zweiter Instanz aufgehoben wird. Sondern dass auch alle anderen Verfahren gegen ihn eingestellt werden. Genauso wie auch das Verbot von PSDU aufgehoben werden muss, wenn in diesem Land noch Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit gelten.
[1] https://www.psdu-verbot.info/blog/psdu-als-hms-unterstutzer
[2] https://www.unsere-zeit.de/die-brd-gehoert-auf-die-anklagebank-4791045/
[3] https://www.jungewelt.de/artikel/481076.from-the-river-to-the-sea-ciao-meinungsfreiheit.html
[4] Zur „From the River to the Sea …“-Entscheidung des Landgerichts Mannheim: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001576952. Die Entscheidung des Amtsgerichts Mannheim zu „Yalla Intifada“ liegt dem Komitee vor, ist bislang aber nicht öffentlich.