Verfahren gegen palästinasolidarische Demonstrantin in Duisburg eingestellt!

Quelle: Flickr “.hd.”. CC BY-NC-SA 2.0

Vergangenen Donnerstag (05.09.) wurde ein Verfahren gegen eine junge Frau vor dem Jugendgericht in Duisburg eingestellt. Die Betroffene hatte auf einer Palästina-Demo in Duisburg ein Schild mit der Aufschrift: „Stop doing what Hitler did to you“ getragen. Dafür war ihr Holocaust-Relativierung vorgeworfen worden.

Das Verfahren wurde nun ohne Auflagen eingestellt und die Kosten trägt der Staat.

Als Komitee gegen das Verbot von Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) begrüßen wir dieses Ergebnis! Besonders positiv ist, dass sich die Angeklagte nicht einschüchtern ließ, sich nicht von ihrer palästinasolidarischen Haltung distanzierte und dass sie keinerlei Kosten zu tragen hat. Außerdem konnte die Haltlosigkeit des Verfahrens auch dadurch offengelegt werden, dass die Staatsanwältin nicht in der Lage war, inhaltliche Begründungen für die Anklage darzulegen.

Es handelte sich um einen von tausenden skandalösen Angriffen auf die Palästinasolidarität in Deutschland. Nicht zuletzt muss dieses Strafverfahren auch als Teil der Kriminalisierung von PSDU gesehen werden. Nicht weil die Betroffene je PSDU-Mitglied gewesen wäre, sondern weil die Anzeige auf einer Demo stattfand, zu der PSDU aufgerufen hatte.

Wir sind überzeugt, dass auch alle anderen unhaltbaren Anzeigen, die irgendwie mit PSDU in Zusammenhang stehen, mit Einstellung oder Freispruch enden werden!

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OVG NRW hilft bei Verfahrensverzögerung